Gesellen- und Meisterstücke
einst und jetzt
   
                               
                 

Das »Museum im Malhaus« hat in
diesem Jahr 34 Wasserburger
Handwerker zu Gast. Sie reprä-
sentieren insgesamt 22 Hand-
werke die im Dorf noch ausgeübt
werden. Mit Gesellen- und Meis-
terstücken will die Sonderaus-
stellung Vielfalt, Fertigkeiten und
Meisterschaften handwerklicher
Fähigkeiten vorstellen. Manches
existiert nicht mehr, weil es z.B.
an der Meisterschule wieder de-
montiert wurde, weil es im Ge-
brauch kaputt ging, oder ganz
einfach, weil es nach der Herstel-
lung aufgegessen wurde, wie bei
Bäcker und Metzger. Die Ausstel-
lung versucht dann durch ent-
sprechende Beispiele und Fotos
das Besondere dieses Handwerks
zu zeigen. Handwerkliche Fähig-
keiten bestimmten in den ver-
gangenen Jahrhunderten viel
stärker das tägliche Leben als in
unseren Tagen, wo das Handwerk
etwa 10 Prozent des Brutto-
inlandsproduktes erwirtschaftet
und etwa 15 Prozent der Arbeits-
plätze sichert. Zum Verständnis
des Handwerks gehört ein Blick in
die Geschichte:

   
     
         
                     
                               
Sonderausstellung im »Museum im Malhaus«
   
 
 
   
Der Schuhmacher
Der Maurer
Der Schreiner
                   
Die Zünfte Heute noch verbin-
det man mit dem Handwerk die
ständische Organisation der
Zünfte (mittelhochdeutsch zunft
= Regel). Bereits im 5. Jahr-
hundert gibt es Aufzeichnungen
von solchen Vereinigungen der
Handwerker und Kaufleute in
Italien. Bei uns sind ähnliche
Organisationsstrukturen erst im
11./12. Jahrhundert bekannt. Es
waren die Städte, in denen sich
zuerst Handwerkerfamilien zu-
sammenschlossen. Zunftord-
nungen legten die Voraussetzung
für eine Mitgliedschaft fest. Eine
wesentliche Rolle spielten von
Anfang an die
Bestimmungen zur Ausbildung
von Lehrlingen und Gesellen,
zur Arbeitszeit und zu wirt-
schaftlichen Fragen, wie Sorge
für standesgemäßes Einkommen
der Meister, Entlohnung von
Lehrlingen und Gesellen. Ange-
messene Preise sollten Ver-
braucher schützen, aber auch
übermäßige Bereicherung ver-
hindern und wirtschaftlich
Schwache stützen. Zur Wahrung
der Berufs- und Standesehre
wurden Zunftgerichte einge-
richtet.
Die Zünfte waren Gemein-
schaften, die nicht nur wirt-
schaftlich sondern auch gesell-
schaftlich, geistig und religiös
das Leben der Bürger bestimm-
ten. Äußere Zeichen waren
Zunfthäuser, prunkvolle Zere-
monielle mit Zunftpokalen und
Zunftladen. In der Ausstellung
sehen Sie 2 schmiedeeiserne
Laden von den Schmieden Groh
und Stadler für die eine solche
Lade Vorbild war.
               
                     
 
Der Metzger
Der Buetner
Der Beck
   
Die Geschichte der Zünfte ist
eng mit der Entwicklung der
Reichsstädte, wie unserem Nach-
barn Lindau, verbunden. Bis ins
14. Jahrhundert stellten Patrizier
die Stadtregierung, erst danach
konnten die Zünfte ihre Beteili-
gung durchsetzen. In Lindau
wurden zum 1. Mal in der Oster-
woche 1345 die Obleute der 8
Zünfte (Fischer, Rebleute,
Binder, Bäcker, Metzger,
Schneider, Schuhmacher und
Schmiede) vollwertige Rats-
mitglieder.
Nahezu 6 Jahrhunderte bestimm-
ten die Zünfte die handwerkliche
Ordnung. Dem Glanz der Zünfte
in der Blütezeit des 15. und 16.
Jahrhunderts steht aber auch die
wirtschaftlich oft bedrückende
Lage der Lehrlinge und Gesellen
gegenüber, die, anders als ihre
Meister, nicht Vollmitglieder
einer Zunft waren. Bereits im 14.
Jahrhundert schlossen sich daher
Gesellen zu Bruderschaften zu-
sammen die auch Arbeitskämpfe
zur Besserung ihrer Lage
führten.
 
Erst im 16. Jahrhundert entstand
in Deutschland, als Ausfluß der
Reformationskriege, eine über-
geordnete Handwerksgesetz-
gebung, die 1731 zur Reichs-
handwerksordnung und Be-
schneidung der Selbständigkeit
der Zünfte führte. Bis dahin war
über die Hälfte der städtischen
Bevölkerung in das zünftische
Ordnungssystem eingebunden.
Der ländliche Raum war land-
wirtschaftlich geprägt. Bis zur
Neuzeit war die Wirtschaft zu 90
Prozent von der Landwirtschaft
bestimmt. Handwerke wurden
auf dem Land in der Regel als
bäuerliches Hausgewerbe be-
trieben, so wie wir es in Wasser-
burg noch bis ins letzte Jahr-
hundert beobachten können. Bis
Ende des 18. Jahrhunderts ent-
standen 55 Zunftordnungen die
fast alle Handwerke umfassten.
Ausdrücklich galten sie zum 1.
Mal über die Städte hinaus auch
für die Dörfer. In einer fugger-
schen Gerichtsakte ist für Was-
serburg anfang des 18. Jahr-
hunderts die Zunftbruderschaft
der Bäcker, Müller und Metzger
dokumentiert. Anlass war der
»Bäckerkrieg« von 1720/21.
Der Zunftmeister Hans Stadler
von Mitten verlangte vom
fuggerschen Oberamtsmann
Mösl das Strafrecht im Streit um
die Bäckergerechtigkeit
(Backrecht) des in Nonnenhorn
1707 zugezogenen Christoph
Meith. Dieser Meith war durch
die gute Qualität seiner Back-
waren nicht nur zur großen
Konkurrenz der insgesamt 14
Bäcker in der Herrschaft Was-
serburg geworden, sondern er
belieferte auch noch umliegende
montfortische Dörfer. 3 Kon-
kurrenten warfen ihm Unregel-
mäßigkeiten vor, so u.a. daß er
ständig auswärts sein Getreide
mahlen lasse und nicht, wie es
Vorschrift war, in einer der bei-
den herrschaftlichen Mühlen zu
Bettnau und auf dem Bühel. Der
Streit ging mehrfach von der
Zunft zum herrschaftlichen Ge-
richt, weil das Oberamt der
Zunft kein Strafrecht zuer-
kannte. Am Ende des Streits
bestätigte Graf Eustach Fugger
die Backgerechtigkeit des Meith.
Küfer J. Boger (Mitte) »auf der Walz« in Cannstadt anfang 20er Jahre
   
   
Zimmerei Stohr Wasserburg 30er Jahre
         
Die Innungen (althochdeutsch innon = in einen Verband auf-
nehmen) Ende des 18. Jahr-
hunderts geriet das Handwerk
zunehmend in Konflikt mit den
aufkommenden Fabriken,
es verlor Wirtschaftskraft und vor allem gut ausgebildete Fachkräfte. Es begann mit dem Weberhandwerk und der aufstrebenden Textilindustrie.
Erst um 1830 wurde mit neuen
 
Gewerbeordnungen die Tren-
nung von Handwerk und Indu-
strie vollzogen. Einen gravier-
enden Einschnitt und damit die
Auflösung der Zünfte, bedeutete
1868 in Bayern die Einführung
         
     
Der Balbierer
Der Schmidt
Der Schneider
         
der vollen Gewerbefreiheit.
Landflucht, Mangel an Fach-
personal und sinkende Produkt-
qualität waren die Folge. Obwohl
der Staat 1871 mit der Einführ-
ung der deutschen Gewerbe-
ordnung korrigierend eingriff,
wurde auf Betreiben Großbri-
tanniens 1887 der Warenauf-
druck »Made in Germany« als
Kennzeichnung minderwertiger
deutscher Ware eingeführt. Bis
die staatlichen Maßnahmen grif-
fen dauerte es bis zur Jahrhun-
dertwende, als »Made in Ger-
many« zum positiven Marken-
zeichen aufgestiegen war. 1897
wurden mit dem Erlaß von Hand-
werksgesetzen Handwerks-
kammern und Innungen einge-
führt, die wieder fachliche Quali-
fikationen, Ausbildungsstandards
und Qualitätskontrollen vor-
schrieben. 1900 wurde die Hand-
werkskammer für Schwaben –
Neuburg in Augsburg gegründet,
mit Stadt und Land umfassenden
Innungen. Trotz der beiden Welt-
kriege und der Zeit des 3. Rei-
ches hat sich diese Struktur nicht
wesentlich verändert. Zur Kreis-
handwerkerschaft Lindau ge-
hören heute 11 Innungen
(Bäcker, Bau, Elektro, Fleischer,
Frisör, Kfz, Maler und Lakkierer,
Metall, Sanitär, Schreiner und
Zimmerer). Diesen Innungen ge-
hören auch unsere ausstellenden
Handwerker an.
     
Wagnermeister Anton Schäfler (jetzt Scheidig), 40er Jahre
   
Die Lehrzeit Mit 14 Jahren kon-
nte eine Lehre begonnen wer-
den. Voraussetzung war: ehe-
liche Geburt und »ehrliche«
Herkunft. Söhne von Vätern mit
unehrlichen Berufen (Stadt-
knechte, Totengräber, Nacht-
wächter usw.) hatten keine
Chance. Selbstverständlich war
die Zugehörigkeit zu einer christ-
lichen Religion. Das bedeutete,
daß Juden ausgeschlossen
waren. Ein Meister durfte nicht
mehr als 2 Lehrlinge gleichzeitig
ausbilden. Nach einer Probezeit
von 2 bis 4 Wochen erfolgt das
»Einschreiben« im Lehrlingsbuch
oder der Lehrlingsrolle. Dort
wurden Dauer der Lehre, im Re-
gelfall 3 Jahre, Höhe des Lehr-
geldes, Kost und Logis festge-
halten. Dem Meister oblagen
Ausbildung und Erziehung. Am
Ende der Lehrzeit fand eine
mündliche Prüfung statt. Danach
wurde der Lehrling vom Meister
»los«-gesprochen.
Diese Lossprechung wurde mit
dem »Ausschreiben« im Lehr-
lingsbuch dokumentiert.
Wanderbuch des Schuhmachers Fritz Feneberg
   

Natürlich wurde das Ende der
Lehrzeit gebührend gefeiert. Mit
der symbolischen »Taufe« mit
Wasser oder Wein wurde der
Neue in eine Gesellen- oder Bru-
derschaft aufgenommen. Deren
wesentliches Anliegen waren Ar-
beitsvermittlung und Absicherung
wandernder Gesellen.

Die Gesellenzeit
Die Gesellenzeit war der Über-
gang zur Meisterschaft. Die An-
forderungen der Meisterprüfung
bestimmten die fachliche Aus-
bildung. Die wichtigste Regel war
die Pflicht zur Wanderschaft, die
zumeist auf 3 Jahre angesetzt
war. Meist zog man zu zweit
über Land. Vom bisherigen Mei-
ster bekam der Geselle eine Ar-
beitsbestätigung, die sog.»Kund-
schaft« mit. Sie war auf der
ersten Arbeitsstelle vorzulegen.
Anfang des 19. Jahrhunderts
wurden diese Arbeitsbestäti-
gungen durch das Wanderbuch
ersetzt, das die Wanderschaft
dokumentierte. – In der Ausstel-
lung liegt das Wanderbuch des
Schuhmachers Feneberg aus.
Förmliche Verträge über Arbeits-
dauer und Lohn gab es nicht.
Das mündliche Versprechen um-
fasste Anzahl der Wochen, die
der Geselle beim neuen Dienst-
herrn arbeiten wollte und den
Wochenlohn. Eine Besonderheit
war der »gute« oder »blaue«
Montag, an dem sich die Gesel-
len trafen, gemeinsame Ange-
legenheiten besprachen und
neue Gesellen begrüßten. In
Augsburg war dieser Montag
lange auch der Badetag der Ge-
sellen. Diese Gesellentreffen
waren, vor allem in den Städten,
weit verbreitet und gaben wegen
ausufernden Feiern immer
wieder der Obrigkeit Anlass zu
Schmiedemeister Johann Gerber 1958
Verboten. Die Sprüche »Blau
machen« und »Blauer Montag«
gehen auf die negativen Vor-
kommnisse zurück. 1828 wurde
die Pflicht zur Wanderschaft auf-
gehoben. Für manche Handwer-
ker, wie die Zimmerleute, blieb
sie bis in unsere Tage als Brauch
erhalten.
Die Meisterschaft
Der Geselle meldete sich bei sei-
ner Zunft zur Meisterprüfung.
Voraussetzung: der Besitz des
Bürgerrechts und bisheriger Leb-
enslauf, Lehre und Wanderschaft
waren »ordnungsgemäß« und
der zugelassene Geselle mußte
1 Jahr – das »Mut«-jahr bei ein-
                   
       
Küfer Willi Boger (rechts) beim Ausbrennen eines
»Lachenfasses« Anfang 50er Jahre
   
em Meister nachweisen. Die Mei-
sterprüfung begann mit der Be-
zahlung des Meistergeldes und
der Aufgabe, ein bestimmtes
Meisterstück zu fertigen. Mat-
erialvorbereitung und Arbeit am
Meisterstück waren selbständig
auszuführen. Ein Zunftmeister
hatte die Arbeit zu kontrollieren
und das fertige Stück abzuneh-
men. Den Abschluß bildete eine
mündliche Prüfung. Nach erfolg-
reicher Prüfung erfolgte die Ein-
schreibung ins Meisterbuch. För-
mliche Meisterbriefe wurden erst
ab 1828 in der neuen Gewerbe-
ordnung vorgeschrieben. Der
»Jungmeister« durfte erst nach
3 Jahren Berufspraxis Lehrlinge
ausbilden. Heute werden Mei-
sterbriefe im Regelfall nach dem
Bootswerft Minn, 40er Jahre
 
       
   
Besuch einer zentralen Meisterschule erwor-
ben. Die Herstellung eines Meisterstückes
wird nur noch von wenigen Handwerkern ge-
fordert. Die Neugliederung des Handwerks
durch die Änderung der Handwerksordnung
zum 1. Januar 2004 brachte einen gravier-
enden Einschnitt zur Meisterpflicht. War sie
bisher für 94 Handwerke vorgeschrieben,
gilt sie jetzt nur noch für 41 zulassungs-
pflichtige Handwerke. Für die übrigen 53 be-
darf es keiner Ausbildung, keines Gesellen-
briefes und eben auch keines Meisterbriefes.
Zur Förderung von Kleinunternehmen dürfen
sich Gesellen auch ohne Meisterbrief nach
6-jähriger praktischer Tätigkeit selbständig
machen. Durch diese Änderung der Hand-
werksordnung können wir die Ausstellung
von Gesellen- und Meisterstücken und der
entsprechenden Gesellen- und Meisterbriefe
schon fast historisch nennen. In Zukunft
entfällt bereits für 5 der ausgestellten 22
Handwerke, nämlich Fliesenleger, Schneider,
Schuhmacher, Küfer und Fotograf die Mei-
ster-Voraussetzung und damit die Fertigung
eines Gesellen- oder Meisterstücks. Erfreuen
wir uns deshalb besonders an der Vielfalt
handwerklicher Kunst in unserem Museum
auf der Halbinsel Wasserburg. Wir bedanken
uns für die Unterstützung der Ausstellung bei
den Handwerkern, bei der Kreishandwerker-
schaft Lindau und bei der Handwerkskammer
für Schwaben in Augsburg. Wir freuen uns
auf Ihren Besuch.
 
Schreinermeister Karl Zapf (1881-1930)
mit Mitarbeiter, ca. 1910
 
         
    Erich Seitz
Museumsleiter
 
         
Meisterstück von Peter Hämmerle, 1995
   
 
 
   
© by Druck-Team Lang Bodolz