Gründung der politischen Gemeinde Bodolz

Im Namen seiner Majestät des Königs 200 Jahre politische Gemeinde Bodolz

Ad. Num. 29923, K. d. J.
Empf. 26. Juli 1818, Augsburg, den 21. Juli 1818

Die Formationsanträge des Landgerichts Lindau, welche mit wohlmotivierten Berichte vom 28. v M.: anher vorgelegt wurden, haben nachstehendermaßen die Genehmigung der unterzeichneten Stelle erhalten:

1.
Es ist bereits in der Resolution vom 03. dieß über die Bildung der Stadt Lindau als Stadtgemeinde II. ter Klasse bemerkt worden, daß sich der Gemeindebezirk einer Stadt nach § 1 des Gemeindeedikts und nach Art. II lit. a et. b der Instruktion vom 11. v.  M: nicht über den Burgfriede oder die Stadtmarkung erstrecken dürfe. Der Landbezirk der ehemaligen Reichsstadt Lindau, welcher den Territorialbezirk derselben konstruierte, oder die ehemaligen sogenannten inneren Gerichte haben also besondere Ruralgemeinden zu bilden, so haben sie auch fortan, wie bisher, an den milden Stiftungen der Stadt Lindau theil zu nehmen.

2.
Der Landgerichtsbezirk Lindau bildet ohne Abänderung die vorgetragenen 15 Ruralgemeinden, derer Zutheilungen nach dem Pfarr- und Schulverbande geschahen, und fast durchaus auch die Gränzen der Steuerdistrikte einhalten, und wobei die Formation zu großen Gemeinden eben so vermieden wurde, wie gar zu viele kleinere Gemeinden in größere nach Lage und besondere Verhältniße verschmolzen werden müßten.Es wird demnach insbesondere genehmigt, daß die 10 Gemeinden der ehemaligen *Herrschaft und Pfarry Waßerburg nach den 4 ehemaligen Einzugs und irzigen Schulbezirken in die 4 Ruralgemeinden Bodolz und Mitten, welche den Complexe des Steuerdistrikts Mitten umfaßen, und in die Gemeinden Hege und Nonnenhorn, den Steuerdistrikt Nonnenhorn bildend, formiert wurden. Es wird ferner genehmigt, daß die Gemeinde Reulings des Steuerdistrikts Oberraitnau aufgehoben, und nach der Pfarrabsonderung derselben die Orte Grübels, Loch, Mezlers und Reulings bei der neuen Pfarre und Schule Weisensberg auch Hauptorte der izrigen Ruralgemeinde dieses Namens im Steuerdistrikte Schwatzen belaßen, die Überreste derselben aber mit der Ruralgemeinde und dem Pfarrorte Oberreitnau zugleich dem Hauptorte des Steuerdistrikts dieses Namens vereinigt wurden.
Es ist sofort weiter genehm, daß die 9 Gemeinden der inneren Gerichte nach ihrer Pfarr- und Schulunterabtheilung in die beiden Ruralgemeinden Äschach und Reutin vereint, und daß aus den entfernter gelegenen Orten des Steuerdistrikts Schönau eine eigene Ruralgemeinde Namens Hoyren gebildet wurde, derer Inbegriff die beiden Steuerdistrikte Äschach und Schönau enthalten.
Die Ruralgemeinden Bösenreutin, Sigmarszell und Weisensberg enthalten den Steuerdistrikt Schwatzen, und ein Theil von Oberraitnau nach den Pfarrbezirken der Ruralbezirkshauptorte.
Die Ruralbezirke Hergesweiler, Unterraitnau, Wonbrechts und Thann enthalten den ganzen Inbegriff ihrer Steuerdistrikte, letzterer wieder nach den beiden Pfarreien unterabgetheilt.

3.
Alle diese Zutheilungen geschahen durchaus mit Vorbehalt der privatrechtlichen Verhältniße eines jeden Ortes, und folglich nur in Beziehung auf die polizeiliche Verwaltung der Gemeinde.

4.
Da die vorgelegte landgerichtliche Tabelle außer Leerstriche über die Waldungen von Privaten, Kommunen, Stiftungen dem k. Ärar, Fischwäßern, -Seen, Weyhern, -Auen, -Mädern Weiden, und andere Realitäten, welche nach § 4 des Gemeinde Edikts entweder den betreffenden Gemindebezirken zugetheilt, oder bey größerer Inhalte exemt verbleiben müßen, nichts enthält: So ist diesfalls noch eine nachträglich Recherche zu veranlassen, und das Resultat hiervon mit gutachtlichen im Benehmen mit dem betreffenden k. Forst- oder Rentamte zu erstattenden Berichte baldmöglichst anher nachzutragen. Das k. Landgericht hat hiervon die Intereßenten zu verständigen, im Kreisintelligenzblatte abgedruckten landgerichtlichen OrtsVerzeichnisse in dem Verzeichniße der Zugehörden der bemerkten Ruralgemeinden nicht, oder mit anderen Namen erscheinen: So ist auch diesfalls noch die erforderliche nachträgliche Erläuterung oder Nachholung in einem genauen Verzeichnisse zu bewirken, wobei auch der Steuerdistrikt, die Ruralgemeinde und die Einpfarrung örtlich zu bemerken wäre.

Königl. Bairische Regierung des Oberdonaukreises
An das k. Landgericht Lindau die Theilung der Gemeinden des Landgerichtsbezirks Lindau Thalhauser

Quelle: Staatsarchiv Augsburg
BA Lindau 888

200 Jahre politische Gemeinde Bodolz
Feste muss man feiern

Am 9. und 10. Juni 2018 feiert Bodolz ein besonderes Jubiläum, das viele bayerische Gemeinden begehen könnten. Am 26. Mai 1818 erließ König Maximilian I. Joseph von Bayern die erste bayerische Verfassung.Bis dahin vereinigte der König „in sich alle Rechte der Staatsgewalt“ übte diese dann unter den in der Verfassungs-Urkunde festgesetzten Bestimmungen aus. Die volle Gewaltenteilung war noch nicht erreicht, aber die Grundlagen dafür damit vorhanden. Aus den bereits vorhandenen Dorfgemeinden wie z. B. Bodolz, Taubenberg und Bettnau wurde die heute bestehende – politische Gemeinde Bodolz. Die Verwaltung erfolgte durch einen Gemeindeausschuss, dem Vorläufer der heutigen Gemeinderäte und so gelang es in den Jahren nach 1818 ein flächendeckendes Netz an Gemeindeorganisationen aufzubauen und die kommunalpolitische Beteiligung der Bürger zu stärken.
Das ist für die Gemeinde Bodolz ein guter Grund zu feiern. Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger von Bodolz sowie die umliegenden Gemeinden und alle Gäste ein, mit uns dieses runde Jubiläum zu feiern.
Am Samstag, den 9. Juni 2018, ab 18.00 Uhr beginnt das Festwochenende mit einem Festakt auf dem Rathausplatz, ab 20.30 Uhr gibt es Musik und Tanz mit den „Kauboyz“ im Festzelt vor dem Feuerwehrhaus.
Am Sonntag, den 10. Juni 2018 findet um 9.30 Uhr eine ökumenische Messfeier auf dem Rathausplatz (bei schlechtem Wetter im Festzelt) statt, anschl. Frühschoppen mit musikalischer Begleitung durch den Musikverein Wasserburg. Für Kinder sind Spielmöglichkeiten  vorhanden, wie z. B. Tischtennis, Fußballschusswwanlage, Hüpfburg u. v. m. Für Essen und Getränke sorgen die Vereine an beiden Festtagen.
Wir wünschen allen Gästen und Besuchern ein schönes Fest bei angenehmem Wetter.